Mit diesem Bescheid wurde die Übertragungskapazität "Villach 6 Genottehöhe 99,7 MHz" gemäß § 10 Abs 1 Z 2 PR-G iVm § 12 Abs 1 PrR-G der Privatradio Wörthersee GmbH zur Verbesserung der Versorgung in ihrem Versorgungsgebiet "Raum Wörthersee und Stadt Villach" zugeordnet.
Im Rahmen dieses Verfahrens war zu entscheiden, ob eine Zuordnung der verfahrensgegenständlichen Übertragungskapazität zur Verbesserung der Versorgung in einem bestehenden Versorgungsgebiet oder zur Schaffung eines neuen Versorgungsgebietes herangezogen werden soll. Gemäß § 10 Abs 1 PrR-G geniest die Verbesserung der Versorgung in einem bestehenden Versorgungsgebiet Vorrang vor einer Erweiterung oder der Neuschaffung eines Versorgungsgebietes. Die Übertragungskapazität war daher der Privatradio Wörthersee GmbH zuzuordnen.
Diese Zuordnung ist rechtskräftig.
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm "kabel eins Doku austria"
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G