Der Teleport Waldviertel Information und Kommunikation GmbH, Heinrich-Schneidmadl-Straße 15, 3100 St.Pölten, wird gemäß § 10 Abs. 1 Z 2 iVm § 12 Abs. 3 Z 2 PrR-G iVm § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 TKG 2003, die Übertragungskapazität „GFOEHL (Silo) 107,4 MHz“ zur Verbesserung der Versorgung in dem ihr mit Bescheid der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) vom 11.04.2011, KOA 1.302/11-001, zuletzt geändert mit Bescheid der KommAustria vom 05.07.2012, KOA 1.302/12-004, zugeteilten Versorgungsgebiet „Waldviertel und Teile des Most- sowie des Weinviertels“ zugeordnet.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Zurückweisung einer Anzeige betreffend eines audiovisuellen Mediendienstes auf Abruf
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Genehmigung einer Eigentumsänderung gemäß § 22 Abs. 5 PrR-G