Die KommAustria hat dem Österreichischen Rundfunk gemäß § 22 Abs. 2 Privatfernsehgesetz (PrTV-G) zur Erprobung digitaler Übertragungstechniken und programmlicher Entwicklungen (Pilotversuch) für die Dauer vom 01.04.2010 bis zum 31.03.2011 die Bewilligung zum Betrieb einer terrestrischen Multiplex-Plattform unter Nutzung der Übertragungskapazität gemäß Spruchpunkt 2) („WIEN 1 (Kahlenberg) Kanal 65“) zur Übertragung der Programme „ORF 1“, „ORF 2“ und eines Hörfunkprogramms des Österreichischen Rundfunks.
Die Bescheid ist rechtskräftig.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“