Der Entspannungsfunk Gesellschaft mbH wird per Bescheid der Kommunikationsbehörde Austria vom 03.01.2011 gemäß § 3 Abs. 2, Abs. 5 Z 1 und Abs. 6 Privatradiogesetz (PrR-G), iVm mit § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 Telekommunikationsgesetz 2003 (TKG 2003), für die Zeit vom 09.01.2011 bis zum 11.02.2011 eine Zulassung zur Veranstaltung von Ereignishörfunk für die Veranstaltung „Wiener Eistraum“ erteilt.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“