Auf Antrag der MAKERSPACE Carinthia GmbH wurde gemäß § 2 und § 4 des Bundesgesetzes über die Transparenz von Medienkooperationen sowie Werbeaufträgen und Förderungen an Medieninhaber eines periodischen Mediums, MedKF-TG iVm §§ 56 ff (AVG, festgestellt, dass die MAKERSPACE Carinthia GmbH den Bekanntgabepflichten nach § 2 und § 4 MedKF-TG nicht unterliegt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.