Mit diesem Bescheid wurde die bundesweite Hörfunkzulassung der KRONEHIT Radio BetriebsgmbH um die Übertragungskapazität "RENNWEG (Atzensberg) 106,9 MHz" ausgebaut. Der Bescheid ist rechtskräftig.
1.011-10-119_Kronehit_Radio_BetriebsgmbH_Ausbau_Rennweg.pdf
Programmbouquetänderung gemäß § 25 Abs. 6 AMD-G
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes