Über Anzeige der Melodie Express GmbH, Inhaberin der mit Bescheid der KommAustria vom 14.08.2012, KOA 2.135/12-018, zuletzt geändert mit Bescheid der KommAustria vom 17.04.2013, KOA 2.150/13-003, erteilten Zulassung zur Veranstaltung des Satellitenfernsehprogramms „Melodie Express“ über den Satelliten ASTRA 1 KR, 19,2° Ost, Transponder 1.003, Frequenz 11.244 MHz, wurde gemäß § 6 Abs. 3 AMD-G die Änderung des Programms mit 01.05.2018 folgendermaßen genehmigt:
Es handelt sich um ein zu 100 % eigengestaltetes Programm. Zwischen ca. 00:00 und ca. 09:00 Uhr werden hauptsächlich Musikvideos ausgestrahlt. Zwischen ca. 12:00 und ca. 12:30 Uhr sowie zwischen ca. 15:30 und ca. 16:00 Uhr werden in einem jeweils 30 minütigen redaktionellen Programmfenster hauptsächlich Musiksendungen, kulinarische Sendungen und Musikvideos gezeigt. Zwischen ca. 19:00 und ca. 22:00 Uhr werden Musiksendungen, Dokumentationen, Konzerte und Künstlerportraits ausgestrahlt. Das übrige Programm wird aus jeweils 27-minütigen Teleshoppingblöcken, gefolgt von Werbespots gebildet. Vorwiegend werden Musik- und DVD-Produkte angeboten.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Zulassung „MUX II – Wien“