Der Radio Arabella GmbH werden gemäß § 10 Abs. 1 Z 4 iVm § 12 PrR-G iVm § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 TKG 2003 die in den Beilagen 1 und 2 beschriebenen Übertragungskapazitäten "ALTLENGBACH (Steinhutberg) 95,0 MHz" und "HOCHSTRASS (Hasenriegel) 107,8 MHz" zur Erweiterung ihres mit Bescheid der KommAustria vom 11.04.2010, KOA 1.700/11-006, zugeteilten Versorgungsgebietes "Wien 92,9 MHz" zugeordnet.
Das Versorgungsgebiet umfasst das Gebiet der Bundeshauptstadt Wien, Teile der Bezirke Tulln, Sankt Pölten Land, Gänserndorf, Bruck an der Leitha, Mödling, Eisenstadt Umgebunt, Baden, Wiener Neustadt Umgebung, Korneuburg und Mistelbach, soweit diese durch die zugeordneten Übertragungskapazitäten versorgt werden können.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Der Bescheid wurde durch den rechtskräftigen Bescheid der KommAustria vom 08.06.2017, KOA 1.700/17-010, berichtigt.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“