Der Radio Arabella GmbH werden gemäß § 10 Abs. 1 Z 4 iVm § 12 PrR-G iVm § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 TKG 2003 die in den Beilagen 1 und 2 beschriebenen Übertragungskapazitäten "ALTLENGBACH (Steinhutberg) 95,0 MHz" und "HOCHSTRASS (Hasenriegel) 107,8 MHz" zur Erweiterung ihres mit Bescheid der KommAustria vom 11.04.2010, KOA 1.700/11-006, zugeteilten Versorgungsgebietes "Wien 92,9 MHz" zugeordnet.
Das Versorgungsgebiet umfasst das Gebiet der Bundeshauptstadt Wien, Teile der Bezirke Tulln, Sankt Pölten Land, Gänserndorf, Bruck an der Leitha, Mödling, Eisenstadt Umgebunt, Baden, Wiener Neustadt Umgebung, Korneuburg und Mistelbach, soweit diese durch die zugeordneten Übertragungskapazitäten versorgt werden können.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Der Bescheid wurde durch den rechtskräftigen Bescheid der KommAustria vom 08.06.2017, KOA 1.700/17-010, berichtigt.
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-G
Verletzung von Werbebestimmungen
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen "WIEN 8 (Liesing) Block 5C" und "WIEN 8 (Liesing) Block 10B"
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen „WIEN 1 (Kahlenberg) Block 5C" und "WIEN 1 (Kahlenberg) Block 10B"