Über Anzeige der ATV Aichfeld Film- und Videoproduktionen GmbH , Inhaberin der mit Bescheid der KommAustria vom 05.02.2009, KOA 4.422/10-002, erteilten Zulassung zur Verbreitung des digitalen Fernsehprogramms „ATV – Das Magazin“ über die terrestrische Multiplex-Plattform „MUX C - Region Mur-, Mürztal 2“ wird gemäß § 6 Abs. 2 und 3 AMD-G die Verbreitung des Programms dahingehend geändert und genehmigt, dass das Programm „ATV – Das Magazin“ beginnend mit 02.12.2018 über die Multiplex-Plattform „MUX C – Region Mur-, Mürztal Kanal 21“ der ATV Aichfeld Film- und Videoproduktionen GmbH (Bescheid der KommAustria vom 09.11.2018, KOA 4.222/18-006) weiterverbreitet wird.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G