Über Anzeige der ATV Aichfeld Film- und Videoproduktionen GmbH , Inhaberin der mit Bescheid der KommAustria vom 05.02.2009, KOA 4.422/10-002, erteilten Zulassung zur Verbreitung des digitalen Fernsehprogramms „ATV – Das Magazin“ über die terrestrische Multiplex-Plattform „MUX C - Region Mur-, Mürztal 2“ wird gemäß § 6 Abs. 2 und 3 AMD-G die Verbreitung des Programms dahingehend geändert und genehmigt, dass das Programm „ATV – Das Magazin“ beginnend mit 02.12.2018 über die Multiplex-Plattform „MUX C – Region Mur-, Mürztal Kanal 21“ der ATV Aichfeld Film- und Videoproduktionen GmbH (Bescheid der KommAustria vom 09.11.2018, KOA 4.222/18-006) weiterverbreitet wird.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „S POELTEN 2 (Schildberg) 94,4 MHz“
Programmbouquetänderung gemäß § 25 Abs. 6 AMD-G
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes