Die KommAustria hat den Antrag der Welle 1 Graz Der Rocksender GmbH auf Bewilligung einer Erhöhung der Sendeleistung der
Funkanlage „GRAZ (Eisenberg) 104,6 MHz“ wird gemäß § 83 Z 1 iVm § 73 Abs. 2 TKG 2003 abgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm "kabel eins Doku austria"
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G