Die KommAustria hat den Antrag der Welle 1 Graz Der Rocksender GmbH auf Bewilligung einer Erhöhung der Sendeleistung der
Funkanlage „GRAZ (Eisenberg) 104,6 MHz“ wird gemäß § 83 Z 1 iVm § 73 Abs. 2 TKG 2003 abgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Zurückweisung einer Anzeige betreffend eines audiovisuellen Mediendienstes auf Abruf
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Genehmigung einer Eigentumsänderung gemäß § 22 Abs. 5 PrR-G