Die KommAustria hat den Antrag der Welle 1 Graz Der Rocksender GmbH auf Bewilligung einer Erhöhung der Sendeleistung der
Funkanlage „GRAZ (Eisenberg) 104,6 MHz“ wird gemäß § 83 Z 1 iVm § 73 Abs. 2 TKG 2003 abgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „S POELTEN 2 (Schildberg) 94,4 MHz“
Programmbouquetänderung gemäß § 25 Abs. 6 AMD-G
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes