Die KommAustria hat der Österreichischen Rundfunksender GmbH & Co KG als Inhaberin der terrestrischen Multiplex-Zulassung gemäß § 25 Abs. 3 PrTV-G fernmelderechtliche Bewilligungen für MUX A erteilt.
Zur Verbreitung von Rundfunk (Programme und Zusatzdienste über die Multiplex-Plattform MUX A gemäß dem Bescheid der KommAustria vom 23.02.2006, KOA 4.200/06-002) wurden die Funkanlagenbewilligungen für nachstehende Funkanlagen erteilt und die entsprechenden Übertragungskapazitäten zugeordnet:
BEZAU (Baumgarten) Kanal 24
BLUDENZ 2 (Gasünd) Kanal 24
DALAAS Kanal 38
GASCHURN Kanal 38
LECH Kanal 38
SCHRUNS (Golm) Kanal 38
RAGGAL (Kreuzbühel) Kanal 38
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“