Gemäß § 74 Abs. 1 Z 3 iVm § 81 Abs. 2 TKG 2003 wurde der Welle Salzburg GmbH für den Zeitraum von 14.06.2016, 00:00 Uhr, bis 16.06.2016, 24:00 Uhr, die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der im beiliegenden Anlageblatt beschriebenen Funkanlage WELS 2 (Sternhochhaus) 87,7 MHz zur Veranstaltung von Hörfunk im Rahmen von Versuchsabstrahlungen erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm "kabel eins Doku austria"
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G