Die KommAustria hat der Antenne „Österreich“ und Medieninnovationen GmbH gemäß § 3 Abs. 1 und 2 sowie § 5 PrR-G die Zulassung zur Verbreitung des digitalen Hörfunkprogramms „Radio Ö24“ über die der ORS comm GmbH & Co KG mit Bescheid der KommAustria vom 28.03.2013, KOA 4.270/13-001, zuletzt geändert mit Bescheid vom heutigen Tag, KOA 4.270/16-011, zugeordnete terrestrische Multiplex-Plattform „MUX F“ für die Dauer von zehn Jahren erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G
Bewilligung der ÜKap "HTL Pinkafeld" zur Verbreitung von Rundfunk über die Multiplex-Plattform „5G-Broadcast-Testbetrieb Wien“
Beschwerde gegen den ORF
Straferkenntnis wegen Verletzung von Werbebestimmungen