Die KommAustria hat der Antenne „Österreich“ und Medieninnovationen GmbH gemäß § 3 Abs. 1 und 2 sowie § 5 PrR-G die Zulassung zur Verbreitung des digitalen Hörfunkprogramms „Radio Ö24“ über die der ORS comm GmbH & Co KG mit Bescheid der KommAustria vom 28.03.2013, KOA 4.270/13-001, zuletzt geändert mit Bescheid vom heutigen Tag, KOA 4.270/16-011, zugeordnete terrestrische Multiplex-Plattform „MUX F“ für die Dauer von zehn Jahren erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“