Die KommAustria hat der Antenne „Österreich“ und Medieninnovationen GmbH gemäß § 3 Abs. 1 und 2 sowie § 5 PrR-G die Zulassung zur Verbreitung des digitalen Hörfunkprogramms „Radio Ö24“ über die der ORS comm GmbH & Co KG mit Bescheid der KommAustria vom 28.03.2013, KOA 4.270/13-001, zuletzt geändert mit Bescheid vom heutigen Tag, KOA 4.270/16-011, zugeordnete terrestrische Multiplex-Plattform „MUX F“ für die Dauer von zehn Jahren erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm "kabel eins Doku austria"
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G