Auf Antrag der WELLE SALZBURG GmbH wird gemäß § 74 Abs. 1 Z 3 iVm § 84 Abs. 1 Z 1 und Z 3 sowie Abs. 5 TKG 2003 die mit Bescheid der KommAustria vom 10.10.2012, KOA 1.211/12-010, erteilte Bewilligung zur Errichtung und Betrieb der Funkanlage „VILLACH 6 (Genottehöhe) 99,7 MHz“ dahingehend geändert, dass eine Standortverlegung nach „VILLACH 5 (Oswaldiberg) 99,7 MHz“ gemäß den in der Beilage ./1 zu diesem Bescheid festgelegten technischen Parametern bewilligt wird.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-G
Verletzung von Werbebestimmungen
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen "WIEN 8 (Liesing) Block 5C" und "WIEN 8 (Liesing) Block 10B"
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen „WIEN 1 (Kahlenberg) Block 5C" und "WIEN 1 (Kahlenberg) Block 10B"