Auf Antrag der WELLE SALZBURG GmbH wird gemäß § 74 Abs. 1 Z 3 iVm § 84 Abs. 1 Z 1 und Z 3 sowie Abs. 5 TKG 2003 die mit Bescheid der KommAustria vom 10.10.2012, KOA 1.211/12-010, erteilte Bewilligung zur Errichtung und Betrieb der Funkanlage „VILLACH 6 (Genottehöhe) 99,7 MHz“ dahingehend geändert, dass eine Standortverlegung nach „VILLACH 5 (Oswaldiberg) 99,7 MHz“ gemäß den in der Beilage ./1 zu diesem Bescheid festgelegten technischen Parametern bewilligt wird.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Zulassung „MUX II – Wien“