Die KommAustria erteilt dem Verein Radio Maria Österreich – Der Sender mit Sendung (ZVR 311304333) für den Zeitraum von 27.06.2017 bis 28.06.2017 gemäß § 74 Abs. 1 iVm § 81 Abs. 2 TKG 2003 die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der in den beiliegenden technischen Anlageblättern (Beilagen 1 bis 6) beschriebenen Funkanlagen „SALZBURG 4 (Wartberg) 98,6 MHz“, „SALZBURG 4 (Wartberg) 105,8 MHz“, „SALZBURG 4 (Wartberg) 107,9 MHz“, „SALZBURG 10 (Liefering) 90,1 MHz“, „SALZBURG 10 (Liefering) 94,4 MHz“ und „SALZBURG 10 (Liefering) 96,5 MHz“ zur Veranstaltung von Hörfunk im Rahmen von Versuchsabstrahlungen. Die technischen Anlageblätter (Beilagen 1 bis 6) bilden einen Bestandteil des Spruchs dieses Bescheides.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“