Die KommAustria erteilt dem Verein Radio Maria Österreich – Der Sender mit Sendung (ZVR 311304333) für den Zeitraum von 27.06.2017 bis 28.06.2017 gemäß § 74 Abs. 1 iVm § 81 Abs. 2 TKG 2003 die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der in den beiliegenden technischen Anlageblättern (Beilagen 1 bis 6) beschriebenen Funkanlagen „SALZBURG 4 (Wartberg) 98,6 MHz“, „SALZBURG 4 (Wartberg) 105,8 MHz“, „SALZBURG 4 (Wartberg) 107,9 MHz“, „SALZBURG 10 (Liefering) 90,1 MHz“, „SALZBURG 10 (Liefering) 94,4 MHz“ und „SALZBURG 10 (Liefering) 96,5 MHz“ zur Veranstaltung von Hörfunk im Rahmen von Versuchsabstrahlungen. Die technischen Anlageblätter (Beilagen 1 bis 6) bilden einen Bestandteil des Spruchs dieses Bescheides.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Zurückweisung einer Anzeige betreffend eines audiovisuellen Mediendienstes auf Abruf
Zurückweisung einer Anzeige betreffend eines audiovisuellen Mediendienstes auf Abruf
Genehmigung einer Eigentumsänderung gemäß § 22 Abs. 5 PrR-G