Über Anzeige der ProSieben Austria GmbH, Inhaberin der mit Bescheid der KommAustria vom 06.09.2016, KOA 2.135/16-003, erteilten Zulassung zur Verbreitung des digitalen Fernsehprogramms „kabel eins Doku austria“ über den Satelliten ASTRA 19,2° Ost, Transponder 1.031, Frequenz 11.671 MHz, wurde die Verbreitung dieses Programms gemäß § 6 Abs. 2 und 3 AMD-G dahingehend geändert und genehmigt, dass das Programm beginnend mit 27.10.2016 auch über die Multiplex-Plattformen „MUX C – Wien“ (Bescheid der KommAustria vom 17.10.2012, KOA 4.231/12-001), „MUX C – Vorarlberg“ (Bescheid der KommAustria vom 17.10.2012, KOA 4.232/12-001) und „MUX C – Unterinntal und Wipptal“ (Bescheid der KommAustria vom 17.10.2012, KOA 4.233/12-001) weiterverbreitet wird.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“