Gemäß §§ 24, 25 Abs. 1 und 3 PrR-G wird festgestellt, dass die Soundportal Graz GmbH (FN 371015 k beim Landesgericht für ZRS Graz) die Bestimmungen
1. des § 5 Abs. 5 PrR-G dadurch verletzt hat, dass sie Änderungen ihrer Eigentumsverhältnisse zum Zeitpunkt der Antragstellung um eine Zulassung nicht binnen sieben Tagen ab Rechtswirksamkeit der Abtretung oder Anteilsübertragung der Regulierungsbehörde angezeigt hat;
2. des § 22 Abs. 4 PrR-G dadurch verletzt hat, dass sie Änderungen in ihren Eigentumsverhältnissen nicht binnen 14 Tagen ab Rechtswirksamkeit der Abtretung oder Anteilsübertragung der Regulierungsbehörde angezeigt hat.
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen "WIEN 8 (Liesing) Block 5C" und "WIEN 8 (Liesing) Block 10B"
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen „WIEN 1 (Kahlenberg) Block 5C" und "WIEN 1 (Kahlenberg) Block 10B"
Beschwerde gegen den ORF
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen "BREGENZ 1 (Pfänder) Block 6A" und "BREGENZ 1 (Pfänder) Block 6C"