Das vom Österreichischen Rundfunk mit Schreiben vom 14.11.2011 geänderte Angebotskonzept „TVthek.ORF.at“ wurde gemäß § 5a ORF-Gesetz iVm § 13 AVG als unzulässig zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „S POELTEN 2 (Schildberg) 94,4 MHz“
Programmbouquetänderung gemäß § 25 Abs. 6 AMD-G
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes