Die KommAustria hat der RTV Regionalfernsehen GmbH, Inhaberin der mit Bescheid der KommAustria vom 01.12.2009, KOA 4.416/09-001, erteilten Zulassung zur Verbreitung des digitalen Fernsehprogramms „RTV“ über die terrestrische Multiplex-Plattform („MUX C“ – Teile des Bundeslandes Oberösterreich) gemäß § 6 Abs. 2 und 3 (AMD-G) die Verbreitung des Programms dahingehend geändert und genehmigt, dass das Programm „RTV“ in HD beginnend mit 25.12.2018 über die Multiplex-Plattform „MUX C – Großraum Linz“ der ORS comm GmbH & Co KG (Bescheid der KommAustria vom 09.11.2018, KOA 4.215/18-007) weiterverbreitet wird.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Zulassung „MUX II – Wien“
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes