• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Sonstiges
  • Datum
    02.01.2019
  • Unterkategorie
    Feststellungsbescheide
  • Partei(en)
    Vereins Furries For Kids - Verein zur Förderung der Lebensfreude von Kindern und hilfsbedürftigen Menschen durch anthropomorphe Tierdarstellung
  • GZ
    KOA 1.950/18-180

Feststellungsbescheid betreffend audiovisueller Mediendienst auf Abruf

Auf Antrag des Vereins Furries For Kids - Verein zur Förderung der Lebensfreude von Kindern und hilfsbedürftigen Menschen durch anthropomorphe Tierdarstellung wird gemäß § 9 Abs. 8 iVm § 2 Z 3 AMD-G festgestellt, dass es sich bei den unter

a) https://www.youtube.com/user/furries4kids,
b) https://www.furries4kids.org/aktionen/videos und
c) https://www.facebook.com/furries4kids/videos/

bereitgestellten Angeboten jeweils um keinen audiovisuellen Mediendienst auf Abruf im Sinne von § 2 Z 3 und Z 4 AMD-G handelt.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

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