Auf Antrag des Vereins Furries For Kids - Verein zur Förderung der Lebensfreude von Kindern und hilfsbedürftigen Menschen durch anthropomorphe Tierdarstellung wird gemäß § 9 Abs. 8 iVm § 2 Z 3 AMD-G festgestellt, dass es sich bei den unter
a) https://www.youtube.com/user/furries4kids,
b) https://www.furries4kids.org/aktionen/videos und
c) https://www.facebook.com/furries4kids/videos/
bereitgestellten Angeboten jeweils um keinen audiovisuellen Mediendienst auf Abruf im Sinne von § 2 Z 3 und Z 4 AMD-G handelt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G