• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsaufsicht
  • Datum
    28.05.2014
  • Unterkategorie
    Programmbouquetänderungen
  • Partei(en)
    Bad Kleinkirchheimer SAT-Kabelfernsehen GmbH
  • GZ
    KOA 4.218/14-002

Änderung des Programmbouquets der Multiplex-Plattform "MUX C - Kärnten"

Über Anzeige der Bad Kleinkirchheimer SAT-Kabelfernsehen GmbH, Inhaberin der mit Bescheid der KommAustria vom 07.11.2008, KOA 4.218/08-001, erteilten Zulassung zum Betrieb einer terrestrischen Multiplex-Plattform, welche die Versorgung von zentralen Teilen des Bundeslandes Kärnten sowie den Bezirk Wolfsberg und Teile des Bezirkes Völkermarkt („MUX C – Kärnten“) umfasst, wurde gemäß § 25 Abs. 6 Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz festgestellt, dass mit der Aufnahme des von der FOLX TV d.o.o. veranstalteten Programms „FOLX TV“ in das Programmbouquet den Grundsätzen des § 24 Abs. 1 und 2 und § 25 Abs. 2 AMD-G weiterhin entsprochen wird.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

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