• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Frequenzen
  • Datum
    02.04.2019
  • Unterkategorie
    Fernmelderechtliche Bewilligung/Änderung
  • Partei(en)
    MEDIA BROADCAST GmbH
  • GZ
    KOA 1.004/19-001

Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlage „UNTERSBERG GEIERECK (Untersberg) Block 5C“ sowie „BREGENZ 1 (Pfänder) Block 5C“

Die KommAustria hat der MEDIA BROADCAST GmbH gemäß § 74 Abs. 1 iVm § 81 Abs. 2 TKG 2003 die Bewilligungen zur Errichtung und zum Betrieb der in den beiliegenden, einen Bestandteil des Spruchs bildenden, technischen Anlageblätter beschriebenen Funkanlagen „UNTERSBERG GEIERECK (Untersberg) Block 5C“ (Beilage 1) sowie „BREGENZ 1 (Pfänder) Block 5C“ (Beilage 1) zur Verbreitung von digitalem Hörfunk erteilt.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

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