Die KommAustria hat der MEDIA BROADCAST GmbH gemäß § 74 Abs. 1 iVm § 81 Abs. 2 TKG 2003 die Bewilligungen zur Errichtung und zum Betrieb der in den beiliegenden, einen Bestandteil des Spruchs bildenden, technischen Anlageblätter beschriebenen Funkanlagen „UNTERSBERG GEIERECK (Untersberg) Block 5C“ (Beilage 1) sowie „BREGENZ 1 (Pfänder) Block 5C“ (Beilage 1) zur Verbreitung von digitalem Hörfunk erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.