Gemäß § 74 Abs. 1 iVm § 81 Abs. 2 TKG 2003 wurde der KRONEHIT Radio BetriebsgmbH. für den Zeitraum von 04.04.2018 bis 05.04.2018 die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der im beiliegenden technischen Anlageblatt beschriebene Funkanlage „KOENIGSWIESEN (Kastendorf) 106,0 MHz“ zur Veranstaltung von Hörfunk im Rahmen von Versuchsabstrahlungen erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Zulassung „MUX II – Wien“