Auf Antrag der KRONEHIT Radio BetriebsgmbH. vom 30.01.2018 wurde gemäß § 74 Abs. 1 Z 3 iVm § 84 Abs. 1 und 5 TKG 2003 die durch den Bescheid der KommAustria vom 19.08.2014, KOA 1.011/14-014, zuletzt geändert durch den Bescheid der KommAustria vom 26.02.2018, KOA 1.011/18-021, der Antragstellerin erteilte Zulassung zur Veranstaltung von bundesweitem privaten terrestrischen Hörfunk betreffend die verfahrensgegenständliche Funkanlage dahingehend geändert, dass die beantragte Leistungserhöhung und Frequenzänderung auf 105,0 MHz nach Maßgabe des beiliegenden technischen Anlageblattes bewilligt wurde. Der Name der Übertragungskapazität lautet infolge dessen nunmehr „GOESTLING YBBS (Bromreit) 105,0 MHz“.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm "kabel eins Doku austria"
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G