1. Der Digitale Video Broadcast – Tiroler Oberland (DVB-T) GmbH wird gemäß § 25 Abs. 1 Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz (AMD-G) in Verbindung mit § 23 Abs. 1, 2 und 3 AMD-G sowie § 4 Verordnung der Kommunikationsbehörde Austria zur näheren Festlegung der Auswahlgrundsätze für die Erteilung von lokalen und terrestrischen Multiplex-Zulassungen (MUX C) für digitales terrestrisches Fernsehen 2018 vom 17.01.2018, KOA 4.210/18-002, die Zulassung zum Betrieb der regionalen terrestrischen Multiplex-Plattform für digitales terrestrisches Fernsehen „MUX C – Tiroler Oberland“ erteilt.
(...)
Die Zulassung wird gemäß § 25 Abs. 1 AMD-G für die Zeit vom 02.12.2018 bis zum 02.12.2028 erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
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