• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsverletzungen
  • Datum
    11.12.2018
  • Unterkategorie
    Beschwerden
  • Partei(en)
    anonymisiert#Österreichischer Rundfunk
  • GZ
    KOA 12.049/18-009

Abweisung einer Beschwerde wegen behaupteter Verletzung des ORF-Gesetzes

Die KommAustria hat die Beschwerde des A wegen behaupteter Verletzungen des ORF-Gesetzes gemäß § 36 Abs. 1 Z 1 lit. b iVm § 37 Abs. 1 iVm § 4 Abs. 1 Z 1 und 5, § 4 Abs. 5 und § 10 Abs. 5 ORF-G als unbegründet abgewiesen.

Das BVwG hat die vom Beschwerdeführer gegen den Bescheid der KommAustria erhobene Beschwerde mit Erkenntnis vom 24.08.2020, W249 2213447-1/13E, als unbegründet abgewiesen.

Das Verfahren ist rechtskräftig abgeschlossen.

Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.

Weitere Entscheidungen