Die KommAustria hat der SwissMediaCast AG gemäß § 74 Abs. 1 iVm § 84 Abs. 1 Z 3 und Abs. 5 und § 120 TKG 2003 die Änderung der mit Bescheid der KommAustria vom 28.06.2016, KOA 1.004/16-003, erteilten Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlage „BREGENZ 1 – Pfänder Kanal 9B“ bewilligt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“