Mit diesem Bescheid wurde die Übertragungskapazität "BADEN 3 100,2 MHz" gemäß § 10 Abs. 1 Z 2 iVm § 12 Abs. 3 Z 2 Privatradiogesetz der PARTY FM NÖ Süd RadiobetriebsgesmbH ("Party FM") zur Verbesserung der Versorgung in ihrem Versorgungsgebiet "Bezirke Wiener Neustadt und Neunkirchen, Stadt Wiener Neustadt" zugeordnet.
Die Anträge der Donauradio Wien GmbH ("Radio Arabella Wien 92,9"), der Verein "Mehrsprachiges Offenes Radio - MORA" & Partner GmbH ("HitFM Burgenland") und der N & C Privatradio Betriebs GmbH ("Radio Energy 104,2 MHz") jeweils auf Erweiterung ihrer bestehenden Versorgungsgebiete wurden abgewiesen, weil die Verbesserung der Versorgung in einem Versorgungsgebiet der Neuschaffung oder Erweiterung anderer Versorgungsgebiete vorgeht.
Der Bundeskommunikationssenat hat mit Bescheid vom 23.6.2006, GZ 611.056/0003-BKS/2006, die dagegen erhobene Berufung abgewiesen, die Zuordnung ist damit rechtskräftig.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“