Gemäß § 38 zweiter Satz AVG wird das Verfahren zur Feststellung einer Rechtsverletzung wegen Nichtaktualisierung der durch die New Media Online GmbH gemäß § 9 Abs. 4 AMD-G im Jahr 2014 zu aktualisierenden Daten, bis zur Vorabentscheidung des im Verfahren des VwGH, Zl EU 2014/0004-1 (2013/03/0012), über die Beschwerde der New Media Online GmbH gegen den Bescheid des BKS vom 13.12.2012, Zl 611.191/0005-BKS/2012, betreffend die Feststellung der Anzeigepflicht nach § 9 Abs. 1 AMD-G, angerufenen Europäischen Gerichtshofes in der Rechtssache C-347/14, ausgesetzt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Zurückweisung einer Anzeige betreffend eines audiovisuellen Mediendienstes auf Abruf
Zurückweisung einer Anzeige betreffend eines audiovisuellen Mediendienstes auf Abruf
Genehmigung einer Eigentumsänderung gemäß § 22 Abs. 5 PrR-G