Gemäß § 38 zweiter Satz AVG wird das Verfahren zur Feststellung einer Rechtsverletzung wegen Nichtaktualisierung der durch die New Media Online GmbH gemäß § 9 Abs. 4 AMD-G im Jahr 2014 zu aktualisierenden Daten, bis zur Vorabentscheidung des im Verfahren des VwGH, Zl EU 2014/0004-1 (2013/03/0012), über die Beschwerde der New Media Online GmbH gegen den Bescheid des BKS vom 13.12.2012, Zl 611.191/0005-BKS/2012, betreffend die Feststellung der Anzeigepflicht nach § 9 Abs. 1 AMD-G, angerufenen Europäischen Gerichtshofes in der Rechtssache C-347/14, ausgesetzt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „S POELTEN 2 (Schildberg) 94,4 MHz“
Programmbouquetänderung gemäß § 25 Abs. 6 AMD-G
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes