Gemäß § 38 zweiter Satz AVG wird das Verfahren zur Feststellung einer Rechtsverletzung wegen Nichtaktualisierung der durch die New Media Online GmbH gemäß § 9 Abs. 4 AMD-G im Jahr 2014 zu aktualisierenden Daten, bis zur Vorabentscheidung des im Verfahren des VwGH, Zl EU 2014/0004-1 (2013/03/0012), über die Beschwerde der New Media Online GmbH gegen den Bescheid des BKS vom 13.12.2012, Zl 611.191/0005-BKS/2012, betreffend die Feststellung der Anzeigepflicht nach § 9 Abs. 1 AMD-G, angerufenen Europäischen Gerichtshofes in der Rechtssache C-347/14, ausgesetzt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm "kabel eins Doku austria"
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G