Über Antrag der Franz Ressel Handels GmbH, Inhaberin der mit Bescheid der KommAustria vom 24.09.2004, KOA 2.100/04-79, erteilten Zulassung zur Veranstaltung von Satellitenfernsehen, wurde die Änderung des über digitalen Satelliten verbreiteten Programms dahingehend, dass das bestehende Programm der Kanäle INXTC-TV, X-PLUS TV sowie EUROTIC-TV von einem acht Stunden Programm, welches drei mal pro Tag wiederholt wird, auf ein 24- Stunden Programm umgestellt wird, gemäß § 6 Privatfernsehgesetz (PrTV-G) genehmigt. Der Bescheid ist rechtkräftig.
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm "kabel eins Doku austria"
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G