Über Antrag der Franz Ressel Handels GmbH, Inhaberin der mit Bescheid der KommAustria vom 24.09.2004, KOA 2.100/04-79, erteilten Zulassung zur Veranstaltung von Satellitenfernsehen, wurde die Änderung des über digitalen Satelliten verbreiteten Programms dahingehend, dass das bestehende Programm der Kanäle INXTC-TV, X-PLUS TV sowie EUROTIC-TV von einem acht Stunden Programm, welches drei mal pro Tag wiederholt wird, auf ein 24- Stunden Programm umgestellt wird, gemäß § 6 Privatfernsehgesetz (PrTV-G) genehmigt. Der Bescheid ist rechtkräftig.
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Rechtsverletzung wegen Nichtvorlage von Aufzeichnungen