Über Anzeige der AMUSYS Amusement Systems Electronics GmbH wurde gemäß § 6 Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz die Änderung der Programmdauer des Programms "BCC TV 2" auf die Zeit von 10:00 bis 02:00 Uhr genehmigt.
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-G
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen "WIEN 8 (Liesing) Block 5C" und "WIEN 8 (Liesing) Block 10B"
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen „WIEN 1 (Kahlenberg) Block 5C" und "WIEN 1 (Kahlenberg) Block 10B"
Beschwerde gegen den ORF