Über Anzeige der AMUSYS Amusement Systems Electronics GmbH wurde gemäß § 6 Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz die Änderung der Programmdauer des Programms "BCC TV 2" auf die Zeit von 10:00 bis 02:00 Uhr genehmigt.
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm "kabel eins Doku austria"
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G