Die KommAustria hat der N & C Privatradio Betriebs GmbH gemäß § 74 Abs. 1 iVm § 81 Abs. 2 TKG 2003 für einen Zeitraum von bis zu drei Tagen in der Zeit von 20.10.2014 bis 31.10.2014 die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlage "S POELTEN 2 (Schildberg) 93,2 MHz" zur Veranstaltung von Hörfunk im Rahmen von Versuchsabstrahlungen erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“