Die KommAustria hat der N & C Privatradio Betriebs GmbH gemäß § 74 Abs. 1 iVm § 81 Abs. 2 TKG 2003 für einen Zeitraum von bis zu drei Tagen in der Zeit von 20.10.2014 bis 31.10.2014 die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlage "S POELTEN 2 (Schildberg) 93,2 MHz" zur Veranstaltung von Hörfunk im Rahmen von Versuchsabstrahlungen erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Zurückweisung einer Anzeige betreffend eines audiovisuellen Mediendienstes auf Abruf
Zurückweisung einer Anzeige betreffend eines audiovisuellen Mediendienstes auf Abruf
Genehmigung einer Eigentumsänderung gemäß § 22 Abs. 5 PrR-G