Die KommAustria hat der KRONEHIT Radio BetriebsgmbH.gemäß § 74 Abs. 1 Z 3 iVm § 81 Abs. 2 TKG 2003 für den Zeitraum von 18.11.2015, 00:00 Uhr, bis 20.11.2015, 24:00 Uhr, die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlage "LUSTENAU (Dammstraße) 90,0 MHz" zur Veranstaltung von Hörfunk im Rahmen von Versuchsabstrahlungen erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.