Die KommAustria hat der KRONEHIT Radio BetriebsgmbH.gemäß § 74 Abs. 1 Z 3 iVm § 81 Abs. 2 TKG 2003 für den Zeitraum von 18.11.2015, 00:00 Uhr, bis 20.11.2015, 24:00 Uhr, die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlage "LUSTENAU (Dammstraße) 90,0 MHz" zur Veranstaltung von Hörfunk im Rahmen von Versuchsabstrahlungen erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“