"Der Radio Event GmbH (FN 205120y beim LG Innsbruck) wird gemäß § 5 Abs. 1, 2 und 3 Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz (AMD-G), die Zulassung zur Veranstaltung und Verbreitung des digitalen Fernsehprogramms „Teins“ über die der ORS comm GmbH & Co KG mit Bescheid der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) vom 17.10.2012, KOA 4.233/12-001, zugeordnete terrestrische Multiplex-Plattform für terrestrischen Rundfunk („MUX C – Unterinntal und Wipptal“) für die Dauer von zehn Jahren erteilt.
Das Programm „Teins“ ist ein unverschlüsselt im Transportmodell ausgestrahltes 24 Stunden Vollprogramm mit einem starken lokalen Bezug zu Tirol – in Hinsicht auf Musik, Kultur und Brauchtum. Bei „Teins“ handelt es sich demnach um ein Tiroler Heimatfernsehen. Der Anteil an Eigenproduktionen beträgt 80 Prozent."
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G
Bewilligung der ÜKap "HTL Pinkafeld" zur Verbreitung von Rundfunk über die Multiplex-Plattform „5G-Broadcast-Testbetrieb Wien“
Beschwerde gegen den ORF
Straferkenntnis wegen Verletzung von Werbebestimmungen