"Der Radio Event GmbH (FN 205120y beim LG Innsbruck) wird gemäß § 5 Abs. 1, 2 und 3 Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz (AMD-G), die Zulassung zur Veranstaltung und Verbreitung des digitalen Fernsehprogramms „Teins“ über die der ORS comm GmbH & Co KG mit Bescheid der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) vom 17.10.2012, KOA 4.233/12-001, zugeordnete terrestrische Multiplex-Plattform für terrestrischen Rundfunk („MUX C – Unterinntal und Wipptal“) für die Dauer von zehn Jahren erteilt.
Das Programm „Teins“ ist ein unverschlüsselt im Transportmodell ausgestrahltes 24 Stunden Vollprogramm mit einem starken lokalen Bezug zu Tirol – in Hinsicht auf Musik, Kultur und Brauchtum. Bei „Teins“ handelt es sich demnach um ein Tiroler Heimatfernsehen. Der Anteil an Eigenproduktionen beträgt 80 Prozent."
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“