Mit diesem Bescheid wurde die bundesweite Hörfunkzulassung der KRONEHIT Radio BetriebsgmbH. mit den Übertragungskapazitäten „IMST 3 - Osterstein Arzl 100,3 MHz“, „LANDECK 3 - Krahberg 107,6 MHz“, „HAIMING - Haiminger Alm 102,0 MHz“, und „KOEFLACH 2 - Gößnitzberg 105,8 MHz“ ausgebaut. Der Bescheid ist rechtskräftig.
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G
Bewilligung der ÜKap "HTL Pinkafeld" zur Verbreitung von Rundfunk über die Multiplex-Plattform „5G-Broadcast-Testbetrieb Wien“
Beschwerde gegen den ORF
Straferkenntnis wegen Verletzung von Werbebestimmungen