Mit diesem Bescheid wurde die bundesweite Hörfunkzulassung der KRONEHIT Radio BetriebsgmbH. mit den Übertragungskapazitäten „IMST 3 - Osterstein Arzl 100,3 MHz“, „LANDECK 3 - Krahberg 107,6 MHz“, „HAIMING - Haiminger Alm 102,0 MHz“, und „KOEFLACH 2 - Gößnitzberg 105,8 MHz“ ausgebaut. Der Bescheid ist rechtskräftig.
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm "kabel eins Doku austria"
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G