Die KommAustria hat der Arabella Digital GmbH, Inhaberin der mit Bescheid der KommAustria vom 19.11.2018, KOA 4.270/18-013, erteilten Zulassung zur Veranstaltung und Verbreitung des digitalen Hörfunkprogramms „ARABELLA PLUS“ über die der ORS comm GmbH & Co KG mit Bescheid der KommAustria vom 02.08.2018, KOA 4.520/18-003, zugeordnete Multiplex-Plattform für bundesweiten terrestrischen Hörfunk „MUX I“ gemäß § 6b Abs. 3 PrR-G die Änderung des Programms genehmigt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Zulassung „MUX II – Wien“
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes