Die Kommunikationsbehörde Austria hat der KRONEHIT Radio BetriebsgmbH. gemäß § 74 Abs. 1 iVm § 81 Abs. 2 Telekommunikationsgesetz 2003 für den Zeitraum von Mittwoch, 11.05.2011, 0:00 Uhr, bis Freitag, 13.05.2011, 24:00 Uhr, die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlagen WIEN 2 (Himmelhof) 105,8 MHz (horizontal und vertikal) sowie WIEN 2 (Himmelhof) 106,0 MHz (horizontal und vertikal) zur Veranstaltung von Hörfunk im Rahmen eines Testbetriebes (Versuchsabstrahlungen) erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“