Die Kommunikationsbehörde Austria hat der KRONEHIT Radio BetriebsgmbH. gemäß § 74 Abs. 1 iVm § 81 Abs. 2 Telekommunikationsgesetz 2003 für den Zeitraum von Mittwoch, 11.05.2011, 0:00 Uhr, bis Freitag, 13.05.2011, 24:00 Uhr, die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlagen WIEN 2 (Himmelhof) 105,8 MHz (horizontal und vertikal) sowie WIEN 2 (Himmelhof) 106,0 MHz (horizontal und vertikal) zur Veranstaltung von Hörfunk im Rahmen eines Testbetriebes (Versuchsabstrahlungen) erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm "kabel eins Doku austria"
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G