Gemäß § 7 Abs. 6 Privatradiogesetz (PrR-G) hat die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) festgestellt, dass auch nach Abtretung von 75,1 % der Anteile an der Hit FM Privatradio GmbH (Zulassungsinhaberin für das Versorgungsgebiet Bezirk St. Pölten) an die MOIRA Media Service GmbH den Bestimmungen des § 5 Abs. 2 sowie der §§ 7 bis 9 Privatradiogesetz (PrR-G) entsprochen wird.
Die Prüfung dieser Voraussetzungen gestaltete sich insofern aufwändiger, als die Hit FM Privatradio GmbH durch die geplante Übertragung Teil des ingesamt sechs Hörfunkveranstalter umfassenden Medienverbundes der MOIRA Media Service GmbH geworden ist.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“