Der ATV Aichfeld Film- und Videoproduktion GmbH wurde gemäß § 22 Abs. 1 und Abs. 2 Audiovisuelle Mediendienstegesetz (AMD-G) zur Erprobung digitaler Übertragungstechniken und programmlicher Entwicklungen (Pilotversuche) für die Dauer vom 17.10.2011 bis zum 31.12.2011 die Bewilligung zur digitalen Verbreitung des Programms „ATV - Das Magazin mit Wetterpanorama“ über die ihr mit Bescheid der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) vom 07.11.2008, KOA 4.224/08-001, geändert mit Bescheid der KommAustria vom 22.09.2010, KOA 4.224/10-012, zugeordnete terrestrische Multiplex-Plattform („MUX C – Pongau und oberes Ennstal“) erteilt.
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm "kabel eins Doku austria"
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G