Der ATV Aichfeld Film- und Videoproduktion GmbH wurde gemäß § 22 Abs. 1 und Abs. 2 Audiovisuelle Mediendienstegesetz (AMD-G) zur Erprobung digitaler Übertragungstechniken und programmlicher Entwicklungen (Pilotversuche) für die Dauer vom 17.10.2011 bis zum 31.12.2011 die Bewilligung zur digitalen Verbreitung des Programms „ATV - Das Magazin mit Wetterpanorama“ über die ihr mit Bescheid der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) vom 07.11.2008, KOA 4.224/08-001, geändert mit Bescheid der KommAustria vom 22.09.2010, KOA 4.224/10-012, zugeordnete terrestrische Multiplex-Plattform („MUX C – Pongau und oberes Ennstal“) erteilt.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“