Der Livetunes Network GmbH wird gemäß § 3 Abs. 2, Abs. 5 Z 1 und Abs. 6 Privatradiogesetz iVm mit § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 Telekommunikationsgesetz 2003 für den Zeitraum vom 12.03.2012 bis zum 22.03.2012 eine Zulassung zur Veranstaltung von Ereignishörfunk für die Veranstaltung "Wiener Filmball 2012" erteilt.
Aufgrund der zugeordneten und in der Beilage 1 beschriebenen Übertragungskapazität "WIEN INNERE STADT (Donaukanal) 103,2 MHz" umfasst das Versorgungsgebiet Teile der Bundeshauptstadt Wien.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“