Auf Antrag der BELAGRO MEDIEN UND HANDEL GmbH wurden folgende Änderungen von Satellitenzulassungen nach § 6 Privatfernsehgesetz (PrTV-G) genehmigt:
- Die tägliche Programmdauer des Programms Volksmusik-TV (Zulassung vom 17.02.2006, KOA 2.100/06-004) beträgt 12 Stunden und das Programm wird in der Zeit von 06:00 bis 18:00 Uhr verschlüsselt ausgestrahlt.
- Das Programm Lifestyle-TV (Zulassung vom 17.07.2006, KOA 2.100/06-037) wird in Auto-Moto-TV umbenannt und täglich von 18:00 bis 06:00 Uhr verschlüsselt über den Satelliten ASTRA 23,5° Ost, Transponder B1, ausgestrahlt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“