Auf Antrag der BELAGRO MEDIEN UND HANDEL GmbH wurden folgende Änderungen von Satellitenzulassungen nach § 6 Privatfernsehgesetz (PrTV-G) genehmigt:
- Die tägliche Programmdauer des Programms Volksmusik-TV (Zulassung vom 17.02.2006, KOA 2.100/06-004) beträgt 12 Stunden und das Programm wird in der Zeit von 06:00 bis 18:00 Uhr verschlüsselt ausgestrahlt.
- Das Programm Lifestyle-TV (Zulassung vom 17.07.2006, KOA 2.100/06-037) wird in Auto-Moto-TV umbenannt und täglich von 18:00 bis 06:00 Uhr verschlüsselt über den Satelliten ASTRA 23,5° Ost, Transponder B1, ausgestrahlt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm "kabel eins Doku austria"
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G