Der Welle Salzburg GmbH (Welle 1 Salzburg) wurden gemäß § 10 Abs. 1 Z 4 iVm § 12 Abs. 1 Privatradiogesetz (PrR-G) die Übertragungskapazitäten Funkstelle ZELL AM SEE 1 (Bruck Glocknerstraße), Frequenz 107,1 MHz und Funkstelle SAALFELDEN 2 (Huggenberg), Frequenz 104,3 MHz zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Stadt Salzburg (106,2 MHz) und Salzachtal“ zugeordnet. Der Name des Versorgungsgebietes lautet nunmehr „Stadt Salzburg, Salzachtal und Saalfelden“. Innerhalb der Ausschreibungsfrist wurden keine weiteren Anträge auf Zuordnung der verfahrensgegenständlichen Übertragungskapazitäten gestellt. Der Bescheid ist rechtskräftig.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“