Der Welle Salzburg GmbH (Welle 1 Salzburg) wurden gemäß § 10 Abs. 1 Z 4 iVm § 12 Abs. 1 Privatradiogesetz (PrR-G) die Übertragungskapazitäten Funkstelle ZELL AM SEE 1 (Bruck Glocknerstraße), Frequenz 107,1 MHz und Funkstelle SAALFELDEN 2 (Huggenberg), Frequenz 104,3 MHz zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Stadt Salzburg (106,2 MHz) und Salzachtal“ zugeordnet. Der Name des Versorgungsgebietes lautet nunmehr „Stadt Salzburg, Salzachtal und Saalfelden“. Innerhalb der Ausschreibungsfrist wurden keine weiteren Anträge auf Zuordnung der verfahrensgegenständlichen Übertragungskapazitäten gestellt. Der Bescheid ist rechtskräftig.
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm "kabel eins Doku austria"
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G