Gemäß § 74 Abs. 1 iVm § 81 Abs. 2 TKG 2003 wurde der Livetunes Network GmbH für den Zeitraum von 24.05.2018 bis 25.05.2018 die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der im beiliegenden technischen Anlageblatt beschriebene Funkanlage „WIEN INNERE STADT (Donaukanal) 91,3 MHz“ zur Veranstaltung von Hörfunk im Rahmen von Versuchsabstrahlungen erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-G
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen "WIEN 8 (Liesing) Block 5C" und "WIEN 8 (Liesing) Block 10B"
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen „WIEN 1 (Kahlenberg) Block 5C" und "WIEN 1 (Kahlenberg) Block 10B"
Beschwerde gegen den ORF