• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsverletzungen
  • Datum
    25.06.2015
  • Unterkategorie
    Verwaltungsstrafverfahren
  • Partei(en)
    A
  • GZ
    KOA 1.960/15-165

Strafverfügung wegen Verletzung der Aktualisierungspflicht gemäß § 9 Abs. 4 AMD-G


A hat als Bürgermeisterin der Stadtgemeinde Laa an der Thaya und somit als gemäß § 9 Abs. 1 VStG nach außen hin für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften verantwortliches Organ dieser Gebietskörperschaft in Stadtplatz 43, 2136 Laa an der Thaya, zu verantworten, dass diese es im Zeitraum vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014 unterlassen hat, bei der KommAustria eine Aktualisierung der in § 9 Abs. 2 AMD-G genannten Daten hinsichtlich ihres Kabelfernsehprogramms „LAA TV“ und des Abrufdienstes „www.laatv.at“ vorzunehmen.

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