Mit diesem Bescheid wurde der KRONEHIT Radio BetriebsgmbH. die Übertragungskapazität „SALZBURG 8 (Mönchsberg) 89,6 MHz“ zur Verbesserung der Versorgung der bundesweiten Hörfunkzulassung zugeordnet.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „S POELTEN 2 (Schildberg) 94,4 MHz“
Programmbouquetänderung gemäß § 25 Abs. 6 AMD-G
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes