Der Beschuldigte hat als Geschäftsführer und somit als gemäß § 9 Abs. 1 VStG zur Vertretung nach außen berufenes Organ der Sky Österreich Fernsehen GmbH in 1200 Wien, Rivergate, Handelskai 92, Gate 1, dadurch, dass die genannte Mediendiensteanbieterin das Satellitenfernsehprogramm „Sky Sport Austria“ auch im HD-Signal und über eine andere Satelliten-Übertragungskapazität verbreitet hat, zu verantworten, dass diese die Weiterverbreitung des Programms über andere Satelliten ohne Genehmigung der Regulierungsbehörde vorgenommen hat.
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm "kabel eins Doku austria"
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G