Der Antrag der Kirchlichen Stiftung Radio Stephansdom auf Erteilung einer Zulassung zur Veranstaltung von Hörfunk betreffend die Übertragungskapazität „LINZ 2 (STO-RK/Freinberg) 89,2 MHz“ vom 18.12.2014 wird gemäß § 5 Abs. 2 Z 3 Privatradiogesetz zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen "WIEN 8 (Liesing) Block 5C" und "WIEN 8 (Liesing) Block 10B"
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen „WIEN 1 (Kahlenberg) Block 5C" und "WIEN 1 (Kahlenberg) Block 10B"
Beschwerde gegen den ORF
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen "BREGENZ 1 (Pfänder) Block 6A" und "BREGENZ 1 (Pfänder) Block 6C"