Der Antrag der Kirchlichen Stiftung Radio Stephansdom auf Erteilung einer Zulassung zur Veranstaltung von Hörfunk betreffend die Übertragungskapazität „LINZ 2 (STO-RK/Freinberg) 89,2 MHz“ vom 18.12.2014 wird gemäß § 5 Abs. 2 Z 3 Privatradiogesetz zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“