Gemäß § 5 Abs 7 Z 1 PrTV-G wurde festgestellt, dass die Sport Management International GmbH & Co KG über einen durchgehenden Zeitraum von einem Jahr aus von ihr zu vertretenden Gründen keinen regelmäßigen Sendebetrieb entsprechend ihrer Zulassung zur Veranstaltung von Satellitenrundfunk (Spartenfernsehprogramm), welche ihrer Rechtsvorgängerin, der Sport Management International GmbH, mit Bescheid der Privatrundfunkbehörde vom 8. Juli 1999, GZ 611.801/6-RRB/99, erteilt wurde, ausgeübt hat. Gemäß § 5 Abs 7 Z 1 PrTV-G ist diese Zulassung daher erloschen.
Dieser Bescheid ist rechtskräftig.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“