Der Lokalradio Innsbruck GmbH (Welle 1 Innsbruck) wurde gemäß § 10 Abs. 1 Z 4 in Verbindung mit § 12 Abs. 1 Privatradiogesetz die Übertragungskapazität „JENBACH 3 - Kanzelkehre 104,1 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Innsbruck 92,9 MHz“ zugeordnet. Der Name des Versorgungsgebietes lautet nunmehr „Innsbruck und Teile des Tiroler Unterlandes“.
Die entgegenstehenden Haupt- und Eventualanträge der Radio Starlet Programm- und Werbegesellschaft mbH auf Neuschaffung eines Versorgungsgebietes bzw. Erweiterung des bestehenden Versorgungsgebietes "Spiital an der Drau" wurden zurück- bzw. abgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“