Der Lokalradio Innsbruck GmbH (Welle 1 Innsbruck) wurde gemäß § 10 Abs. 1 Z 4 in Verbindung mit § 12 Abs. 1 Privatradiogesetz die Übertragungskapazität „JENBACH 3 - Kanzelkehre 104,1 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Innsbruck 92,9 MHz“ zugeordnet. Der Name des Versorgungsgebietes lautet nunmehr „Innsbruck und Teile des Tiroler Unterlandes“.
Die entgegenstehenden Haupt- und Eventualanträge der Radio Starlet Programm- und Werbegesellschaft mbH auf Neuschaffung eines Versorgungsgebietes bzw. Erweiterung des bestehenden Versorgungsgebietes "Spiital an der Drau" wurden zurück- bzw. abgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm "kabel eins Doku austria"
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G