Gemäß § 24 und § 25 Abs. 1 und 3 Privatradiogesetz wird festgestellt, dass die Mur-Mürztal Radiobetriebs GmbH die Bestimmung des § 22 Abs. 4 PrR-G dadurch verletzt hat, dass sie das am 24.04.2012 im Firmenbuch des Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz eingetragene Ausscheiden des Gesellschafters Peter Beredits und Veräußerung seiner Anteile an ihre seit diesem Datum Alleineigentümerin GH Vermögensverwaltungs GmbH nicht unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage nach Rechtswirksamkeit angezeigt hat.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“